KKS KFZ Komplett Service GmbH • Meisterbetrieb in Berlin
Rechtliche Hinweise
Stand: 15.06.2026
Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)
SS 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten fuer alle Auftraege zwischen KKS KFZ Komplett Service GmbH (Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggeber) im Bereich Kfz-Reparatur, Wartung, Inspektion und verwandter Dienstleistungen.
SS 2 Auftragserteilung und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder muendliche Auftragserteilung zustande. Grundlage ist ein Kostenvoranschlag, der nach erster Diagnose erstellt wird.
Wird der Kostenvoranschlag voraussichtlich um mehr als 15 % ueberschritten, wird der Auftraggeber unverzueglich informiert und seine Zustimmung eingeholt.
SS 3 Preise und Zahlung
Es gelten die aktuellen Preise des Auftragnehmers inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der Rechnungsbetrag ist nach Abschluss der Arbeiten und Fahrzeugubergabe sofort faellig. Zahlung per Bar oder Ueberweisung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollstaendigen Begleichung zurueckzubehalten (Unternehmerpfandrecht gem. SS 647 BGB).
SS 4 Ausfuehrungsfristen
Zugesagte Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern keine ausdruecklich verbindliche Frist vereinbart wurde. Verzoegerungen werden rechtzeitig kommuniziert.
SS 5 Gewaehrleistung
Die Gewaehrleistungsfrist fuer erbrachte Werkleistungen betraegt 12 Monate ab Fahrzeugubergabe.
Eingebaute Teile und Materialien unterliegen den jeweiligen Herstellergarantien.
SS 6 Haftungsbeschraenkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschraenkt bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit. Bei leichter Fahrlaessigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schaeden beschraenkt. Personenschaeden sind stets vollstaendig gedeckt.
SS 7 Fahrzeugaufbewahrung
Nach Fertigstellung und Benachrichtigung ist das Fahrzeug unverzueglich abzuholen. Ab 14 Tagen nach Fertigstellung kann eine Standgebuehr berechnet werden.
SS 8 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gueltigkeit der uebrigen unbeschraenkt.